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   BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16   

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https://dejure.org/2017,11069
BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16 (https://dejure.org/2017,11069)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2017 - III ZB 50/16 (https://dejure.org/2017,11069)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 (https://dejure.org/2017,11069)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 Halbs 2 ZPO, § 294 Abs 1 ZPO
    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 294 ZPO, § 286 ZPO, § 294 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs; Hinreichende Glaubhaftmachung ein fehlendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist; Durchgreifende Zweifel an der Richtigkeit der zum Wiedereinsetzungsgesuch behaupteten ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs; Hinreichende Glaubhaftmachung ein fehlendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist; Durchgreifende Zweifel an der Richtigkeit der zum Wiedereinsetzungsgesuch behaupteten ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Nach den zu § 294 ZPO entwickelten Grundsätzen ist eine Tatsache dann im Sinne von § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 294 ZPO glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (Senat, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 142 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7 jew. mwN).

    An dessen Feststellungen ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden; es kann lediglich nachprüfen, ob er sich entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschluss vom 10. September 2015 aaO sowie BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, IBRRS 2013, 2857 Rn. 12 jew. mwN).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Nach den zu § 294 ZPO entwickelten Grundsätzen ist eine Tatsache dann im Sinne von § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 294 ZPO glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (Senat, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 142 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7 jew. mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Nach den zu § 294 ZPO entwickelten Grundsätzen ist eine Tatsache dann im Sinne von § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 294 ZPO glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (Senat, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 142 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7 jew. mwN).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    An dessen Feststellungen ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden; es kann lediglich nachprüfen, ob er sich entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschluss vom 10. September 2015 aaO sowie BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, IBRRS 2013, 2857 Rn. 12 jew. mwN).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Die Klägerin hat mit ihrer für die Zulässigkeitsprüfung allein maßgeblichen Beschwerdebegründung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647 sowie Hk-ZPO/Koch, 7. Aufl., § 574 Rn. 17) weder Gründe aufgezeigt, aus denen sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte, noch erfolgreich dargetan, dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern (§ 574 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Die Klägerin hat mit ihrer für die Zulässigkeitsprüfung allein maßgeblichen Beschwerdebegründung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647 sowie Hk-ZPO/Koch, 7. Aufl., § 574 Rn. 17) weder Gründe aufgezeigt, aus denen sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte, noch erfolgreich dargetan, dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern (§ 574 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 20.12.2012 - III ZB 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Inhalt

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Dies mag zwar - die Berücksichtigungsfähigkeit des nachträglichen Vorbringens unterstellt (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2010 - III ZB 63/09, BeckRS 2010, 16574 Rn.14 und vom 20. Dezember 2012 - III ZB 47/12, juris Rn. 9) - eine Verwechslung nachvollziehbar machen, spricht andererseits aber gerade gegen die Verlässlichkeit der Erinnerung des Rechtsanwalts und seiner Mitarbeiterin.
  • BGH, 24.06.2010 - III ZB 63/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
    Dies mag zwar - die Berücksichtigungsfähigkeit des nachträglichen Vorbringens unterstellt (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2010 - III ZB 63/09, BeckRS 2010, 16574 Rn.14 und vom 20. Dezember 2012 - III ZB 47/12, juris Rn. 9) - eine Verwechslung nachvollziehbar machen, spricht andererseits aber gerade gegen die Verlässlichkeit der Erinnerung des Rechtsanwalts und seiner Mitarbeiterin.
  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 - juris Rn. 10 mwN und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an

    Die Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16, juris Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17; vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 13; vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; jeweils mwN).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 L 73/21

    Berufungszulassung: Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Es hat unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung angenommen, dass eine Tatsache dann glaubhaft gemacht ist, wenn bei der umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 - juris Rn. 10).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 89/18

    Nebenbeteiligung nach § 438 Abs. 1 Satz 1 StPO

    Unter Heranziehung der zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO entwickelten Grundsätze (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 -, juris Rdnr. 10, und 11. September 2003 - IX ZB 37/03 -, juris Rdnr. 8; Greger in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 294 Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.) erfordert Glaubhaftmachung als Ergebnis der freien richterlichen Überzeugungsbildung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die behauptete Tatsache zutrifft (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rdnr. 16 [zu § 10 Abs. 2 StrRehaG] und 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rdnr. 16 [zu § 123 VwGO i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; BGH, jeweils a. a. O; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. April 2015 - L 8 SO 56/15 B ER -, juris Rdnr. 30 [zu § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; jeweils m. w. Nachw.; kritisch zur Begrifflichkeit Greger in Zöller, a. a. O., § 294 Rdnr. 6).
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